finanzwissen blog
Seit 2009 gilt die einheitliche Abgeltungssteuer. Fast alle Erträge aus Kapitalvermögen werden seitdem mit 25 Prozent besteuert, wenn sie den vom Gesetzgeber festgelegten Freibetrag überschritten haben. Die Abgeltungssteuer wird von dem jeweiligen Finanzinstitut einbehalten und abgeführt.
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